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   BGH, 03.11.1967 - 4 StR 364/67   

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https://dejure.org/1967,3037
BGH, 03.11.1967 - 4 StR 364/67 (https://dejure.org/1967,3037)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1967 - 4 StR 364/67 (https://dejure.org/1967,3037)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1967 - 4 StR 364/67 (https://dejure.org/1967,3037)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Unzucht mit Abhängigen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.10.1955 - 2 StR 171/55

    Kirchenrendant - § 246 StGB, Mitgewahrsam, Unterschlagung bei Einverständnis

    Auszug aus BGH, 03.11.1967 - 4 StR 364/67
    Auch die Zustimmung des Abhängigen räumt den Mißbrauch nur aus, wenn er reif genug, ist, rechtlich wirksam auf seine Geschlechtsehre zu verzichten, und durch die Zustimmung das Überordnungsverhältnis weder in seiner Grundlage erschüttert, noch die geschlechtliche Freiheit des Jugendlichen angetastet wird (BGHSt 5, 147 [BGH 12.11.1953 - 4 StR 438/53]; 8, 278 [BGH 28.10.1955 - 2 StR 171/55]; 13, 352) [BGH 20.11.1959 - 1 StR 294/59].
  • BGH, 20.11.1959 - 1 StR 294/59
    Auszug aus BGH, 03.11.1967 - 4 StR 364/67
    Auch die Zustimmung des Abhängigen räumt den Mißbrauch nur aus, wenn er reif genug, ist, rechtlich wirksam auf seine Geschlechtsehre zu verzichten, und durch die Zustimmung das Überordnungsverhältnis weder in seiner Grundlage erschüttert, noch die geschlechtliche Freiheit des Jugendlichen angetastet wird (BGHSt 5, 147 [BGH 12.11.1953 - 4 StR 438/53]; 8, 278 [BGH 28.10.1955 - 2 StR 171/55]; 13, 352) [BGH 20.11.1959 - 1 StR 294/59].
  • BGH, 24.11.1959 - 5 StR 518/59

    Strafbarkeit eines Schulleiters nach § 174 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) aufgrund

    Auszug aus BGH, 03.11.1967 - 4 StR 364/67
    Auch die Zustimmung des Abhängigen räumt den Mißbrauch nur aus, wenn er reif genug, ist, rechtlich wirksam auf seine Geschlechtsehre zu verzichten, und durch die Zustimmung das Überordnungsverhältnis weder in seiner Grundlage erschüttert, noch die geschlechtliche Freiheit des Jugendlichen angetastet wird (BGHSt 5, 147 [BGH 12.11.1953 - 4 StR 438/53]; 8, 278 [BGH 28.10.1955 - 2 StR 171/55]; 13, 352) [BGH 20.11.1959 - 1 StR 294/59].
  • BGH, 11.11.1955 - 1 StR 442/55
    Auszug aus BGH, 03.11.1967 - 4 StR 364/67
    Auch die Zustimmung des Abhängigen räumt den Mißbrauch nur aus, wenn er reif genug, ist, rechtlich wirksam auf seine Geschlechtsehre zu verzichten, und durch die Zustimmung das Überordnungsverhältnis weder in seiner Grundlage erschüttert, noch die geschlechtliche Freiheit des Jugendlichen angetastet wird (BGHSt 5, 147 [BGH 12.11.1953 - 4 StR 438/53]; 8, 278 [BGH 28.10.1955 - 2 StR 171/55]; 13, 352) [BGH 20.11.1959 - 1 StR 294/59].
  • BGH, 12.11.1953 - 4 StR 438/53
    Auszug aus BGH, 03.11.1967 - 4 StR 364/67
    Auch die Zustimmung des Abhängigen räumt den Mißbrauch nur aus, wenn er reif genug, ist, rechtlich wirksam auf seine Geschlechtsehre zu verzichten, und durch die Zustimmung das Überordnungsverhältnis weder in seiner Grundlage erschüttert, noch die geschlechtliche Freiheit des Jugendlichen angetastet wird (BGHSt 5, 147 [BGH 12.11.1953 - 4 StR 438/53]; 8, 278 [BGH 28.10.1955 - 2 StR 171/55]; 13, 352) [BGH 20.11.1959 - 1 StR 294/59].
  • BGH, 13.01.1970 - 5 StR 294/69

    Fortsetzung einer Verhandlung trotz Abwesenheit des Angeklagten - Entfernung an

    Eine besondere Beratung und ein ausdrücklicher Beschluß hierüber waren nicht notwendig (so BGH 1 StR 485/55 vom 11. Mai 1956 S. 16 unter III, 1 a; 4 StR 364/67 vom 3. November 1967 S. 4 bis 5 unten unter 1, 1).
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